Was hat das geplante Wachstumschancengesetz mit Events zu tun?

Höhere Eventbudgets? Ja und nein!

Was hat das geplante Wachstumschancengesetz mit Events zu tun?

Mit dem aktuell von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten sogenannten Wachstumschancengesetz ist eine Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen, geplant: Ganz konkret, soweit Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Betriebsveranstaltungen den Betrag von 150 Euro (bisher 110 Euro) je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer – unter den weiteren bisherigen Voraussetzungen – nicht übersteigen, sollen sie nicht zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit gehören.

Wird der Gesetzentwurf im September wie geplant durch den Bundestag beschlossen, gilt dies erstmals für den Veranlagungszeitraum 2024 bzw. Lohnsteuerabzug 2024.
Heißt also, ab 2024 ganze 40 Euro brutto mehr steuerfrei pro Arbeitnehmer für herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltungen.

Schnelle Fakten zum Freibetrag für Betriebsveranstaltungen

Aber welche Veranstaltungen gehören eigentlich hierzu? Die LStR sagt: Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter und zu denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen und ggfs. deren Begleitpersonen offensteht, z.B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern etc

Und was sind jetzt wieder „übliche Zuwendungen“? Hierzu gehört laut Gesetz alles, was der  Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet, also zum Beispiel Catering, Technik, Künstlergagen.

Steuerthemen bereits bei der Planung berücksichtigen

Das Team unserer Eventagentur hat in den letzten Jahren verschiedenste „herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltungen“ für Kunden umgesetzt und dabei viel Erfahrung mit der Planung und Budgetsteuerung gemacht. Insgesamt gilt: Viele tolle Events waren und sind im Rahmen der gesetzlichen Freibetragsgrenze machbar – und teilweise kann es auch bei Budgets über diese Grenze hinaus bei Beachtung bestimmter Eventabläufe zu keiner Lohnversteuerung kommen.

Mit den in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Kosten allerorts war die Anhebung des Betrags definitiv fällig. Doch auch weiterhin ist viel Fingerspitzengefühl und Detailversessenheit in der Planung und Vorbereitung notwendig, um den Freibetrag nicht zu überschreiten, denn sobald die geschieht, gelten die den Freibetrag übersteigenden Kosten nicht mehr als betrieblich veranlasst und müssen versteuert werden. Ein lückenloses Teilnehmermanagement von Save the Date bis Anwesenheit vor Ort hilft da schon mal enorm und ist auch die Basis, werden die Kosten doch auf die teilnehmenden Arbeitnehmer aufgeteilt.

Sie wollen wissen, was es bei Ihrer konkreten Veranstaltung noch zu beachten gibt und wie Sie den (erhöhten) Freibetrag bestmöglich einsetzen können? 
Sprechen Sie mit uns über Ihre Eventpläne!